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Die bAV in Ihrem Unternehmen
Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) hat die betriebliche Altersversorgung an Bedeutung erheblich zugenommen. Sie berührt neben dem Steuerrecht insbesondere auch das Arbeitsrecht, das Sozialversicherungsrecht sowie viele andere Rechtsbereiche im Unternehmen. Bei der Auswahl des Dienstleisters sollte immer die rechtssichere Umsetzung der betrieblichen Versorgung im Vordergrund stehen.
Betriebliche Altersversorgung ist in erster Linie Unternehmerberatung,
nicht Versicherungsberatung.
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Die 4 Schritte zum Erfolg.
Die Ausgangslage
Unser Anspruch
Unser Versprechen
Unsere Strategie
Die Ausgangslage: Das Unternehmen haftet immer!
Ihr Mitarbeiter hat einen Rechtsanspruch auf die bAV.
Die Zielsetzung des Gesetzgebers ist es, diesen Anspruch für die Arbeitnehmer durchzusetzen. Hierzu wurden umfangreiche Neuerungen in das Gesetz eingeführt und Haftungstatbestände für den Arbeitgeber geschaffen. Darüber hinaus wurden durch das BRSG die Anforderungen an die betriebliche Versorgung erheblich erweitert.
Die Verantwortung für die Gestaltung und die Umsetzung der bAV im Unternehmen trägt IMMER der Arbeitgeber. Dies ist auch dann der Fall, wenn tarifvertragliche Regelungen den Rahmen der bAV vorgeben.
Sie als Arbeitgeber sind daher immer der Verantwortliche für Ihre bAV!
Die betriebliche Vorsorge ist ein wertvolles Instrument
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zur Imageverbesserung gegenüber Ihrem Arbeitnehmer
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zur Minderung von Steuern und Sozialabgaben
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um eine bilanzneutrale Versorgung aufzubauen
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zur Motivation Ihrer Mitarbeiter
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zur Mitarbeiterbindung
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zur Mitarbeitergewinnung durch attraktive Angebote
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zum Ausdruck der Wertschätzung gegenüber Ihren Mitarbeitern
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zur Erfüllung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Digitalisierung und Vereinheitlichung von Prozessen für mehr Transparenz.
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Arbeitsentlastung in der Personalabteilung durch Wegfall der eigenen Verwaltung
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Risikofortfall für das Unternehmen
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schlanke und kostenneutrale Prozesse
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Mitarbeiterzufriedenheit
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zuverlässige Erfüllung der Informationspflicht durch den Arbeitgeber
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zuverlässige Durchführung der versicherungsvertraglichen Lösung bei Ein- oder Austritten
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Aufbau einer rechtssicheren Versorgungsordnung für Ihr Unternehmen
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Prüfung auf haftungsrelevante Merkmale mitgebrachter Versorgungen
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flexible Produktauswahl
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rechtssichere Übertragung von Zusagen bei Ausscheiden eines Mitarbeiters
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Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung
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Dokumentation der Angebote für Ihre Mitarbeiter
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risikolose bAV für Sie als Arbeitgeber
Kosteneinsparung und Risikominimierung.
bAV – kein Problem!
Durch die zahlreichen Neuregelungen und Auflagen für Arbeitgeber in der bAV bestehen für jeden Arbeitgeber in Deutschland umfangreiche Haftungsrisiken.
Ein Beispiel dafür ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur versicherungsvertraglichen Lösung vom 19. Mai 2016 (BVAG, AZ -3 AZR 794/14-). So kann zum Beispiel im Wege einer Klage aufgrund von Bearbeitungsfehlern beim Ein- oder Austritt eines Mitarbeiters der Arbeitgeber dazu verurteilt werden, einen Geldbetrag zu zahlen, um so nachträglich eine m/n-tel-Rente, bezogen auf den Austrittstermin des betreffenden Mitarbeiters, zu finanzieren. Dies kann im Einzelfall ein Betrag von bis zu 65.000,– € sein.
Es ist nicht die Aufgabe der Versicherungswirtschaft oder eines Vertreters, die Erfüllung von Arbeitgeberpflichten zu überwachen oder durchzuführen. In vielen Fällen fehlt hierfür entweder die geeignete Zulassung (siehe Personalmagazin November 2017, hier heißt es …
Zitat: „Sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften sollten sich also gesetzlich zugelassener Berater bedienen. In Betracht kommen insbesondere Versicherungsmakler (nach Paragraf 34d GeWO), Versicherungsberater (nach Paragraf 34e GeWO), spezialisierte Rechtsanwälte oder anderweitig qualifizierte Finanzdienstleister.“
[Detlef Pohl: Veränderungen in der bAV. In: Personalmagazin – bAVspecial, 11/2017 – Sonderveröffentlichung, Seite 8.]
oder auch schlicht das nötige Knowhow der Vermittler.
Arbeitgeber sollten sich daher grundsätzlich geeigneter und qualifizierter Berater bedienen.
Das Personalmagazin schreibt ein seiner Spezialausgabe vom März 2018 zum Thema bAV weiter …
Zitat: „Das digitale bAV Management hilft, die Personalkosten deutlich zu reduzieren, sodass selbst Großkonzerne mit einen relativ geringen Aufwand auskommen.“
[Edgar Eschbach: Per Portal in die digitale bAV. In: Personalmagazin – bAVspezial, 03/2018 – Sonderveröffentlichung, Seite 38.]
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